DAMIT UNSERE HELDEN MOBIL & SICHER BLEIBEN

 

1. Allgemeine Punkte

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die umfassenden Geschäftsbedingungen und Leistungen zwischen der Tagzone und und ihren Kunden.

2. Angebot

2.1. Die Angebote auf der Homepage sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen. Ein Auftrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Artikel / Produkte durch unsere Lieferanten oder Hersteller.

2.2. Sämtliche Informationen, Dienstleistungsbeschreibungen, Fotos, Mediendaten, Produkteangaben, Produktefotos, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen etc. erfolgen auf dem Internetauftritt von Tagzone ohne Gewähr.

2.3. Sämtliche Produktebeschreibungen, Bilder, Fotos, Text- und Mediendaten stammen von Tagzone und unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht durch Tagzone.

2.4. Tagzone übernimmt für die Inhalte externer Webseiten und verlinkter Partnershops keine Haftung.

3. Preise

3.1. Alle Preise von Tagzone werden netto in CHF (Schweizer Franken) ausgewiesen.

3.2. Nebenkosten (z.B. Versandkosten, Verpackungskosten, Zuschläge gemäss gewähltem Zahlungsmittel) werden separat in der Offerte ausgewiesen und zusätzlich verrechnet.

3.3. Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt der Bestellung.

3.4. Technische Änderungen, Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bleiben vorbehalten.

3.5. Tagzone kann Preisänderungen jederzeit ohne Vorankündigung vornehmen.

4. Zahlungsmittel

4.1. Tagzone akzeptiert als Zahlungsmittel Barzahlung. 100% der Kosten werden bei Auftragserteilung sofort zur Zahlung fällig. Nach Absprache kann auch Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.

4.2. Bei Bezahlung auf Rechnung muss die Rechnungs- und Lieferadresse gleich sein. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.

4.3. Beim Kauf auf Vorauskasse ist die Rechnung mit einer Fälligkeit von 5 Kalendertagen zu begleichen. Ansonsten kann Tagzone die Bestellung annullieren.

4.4. Tagzone kann Bonitätsabklärungen über den Kunden bei Dritten einholen und Kundendaten zum Zahlungsverhalten an Dritte weitergeben. Tagzone kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen.

4.5. Für die Abholungen in unserer Filiale akzeptiert Tagzone als Zahlungsarten Barzahlung bei Abholung.

5. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

5.1. Ist der Kunde im Verzug mit der gesamten oder der teilweisen Kaufsumme, kann Tagzone ohne weitere Mahnung alle weiteren Lieferungen ganz oder teilweise einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist.

5.2. Kommt der Kunde nach angesetzter Nachfrist seiner Schuldenbegleichung nicht nach, kann Tagzone Schadenersatz geltend machen und nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorgehen. Tagzone hat insbesondere das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten.

5.3. Tagzone kann auf einzelnen Zahlungsmitteln Zuschläge erheben und diese ohne Vorankündigung ändern.

5.4. Die von Tagzone gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Tagzone, bis die gesamte Kaufsumme (inkl. aller Zuschläge) bei Tagzone eingetroffen ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte sorgfältig zu behandeln und die Originalverpackung aufzubewahren, solange sich diese im Eigentum von Tagzone befinden.

6. Lieferung und Teillieferung

6.1. Die Auslieferung erfolgt ausschliesslich über Versand (innerhalb der Schweiz) und über den Filialstandort von Tagzone.

6.2. Die Versandkosten basieren auf dem Gesamtgewicht der Bestellung.

7. Transportrisiko, Transportschäden und Transportgarantie

7.1. Der Versand bei Bestellungen mit Lieferung per Post erfolgt auf Gefahr des Kunden, ist aber begrenzt transportversichert.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Schäden an der gelieferten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Kalendertage nach Anlieferung, dem ausführenden Transportunternehmen gemeldet werden.

7.3. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder von Tagzone entsorgt werden.

8. Rücknahme, Umtausch und Rücktritt

8.1. Rücknahme und Umtausch von bestellten Artikeln ist ausgeschlossen. Der Lieferschein gilt als Garantieschein. Dieser ist sorgfältig aufzubewahren.

8.2 Nach der Bestätigung der Offerte wird bei einem Rücktritt des Vertrages die bereits geleisteten Arbeiten in Rechnung gestellt.

9. Garantiebestimmungen

9.1. Garantieumfang
Dem Käufer steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung bzw. Austausch (Ersatzlieferung) zu. Tagzone verpflichtet sich, Produktmängel bzw. Fabrikationsfehler zu beheben, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe sind insbesondere Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von aussen sowie Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation. Ausgeschlossen von der Garantie sind Verschleissteile.

9.2. Weitere Garantiebestimmungen
Der Entscheid über Reparatur oder Austausch liegt bei Tagzone. Für die Dauer der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Heimservice ist nicht Bestandteil der Garantie. Das ersetzte Produkt geht in das Eigentum von Tagzone über. Andere oder weitergehende Garantieansprüche bestehen nicht.

10. Textilveredelung und Beschriftungen

10.1 Geltung: Bei Erteilung eines Auftrages der Textilveredelung (Textildruck, Textilstickerei, Näharbeiten) oder Beschriftungen gelten nachstehende Bedingungen als vom Auftraggeber anerkannt. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame oder nichtige Bedingungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck in rechtlich zulässiger Form am nächsten kommen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

10.2 Reklamationen: Offene Mängel müssen sofort, versteckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich beanstandet werden. Bei Minderung oder Beschädigung auf dem Transportweg ist dem Spediteur sofort Mitteilung zu machen. Unsere Verantwortung erlischt mit der ordnungsgemässen Aufgabe der Sendung. Rücksendungen sind in jedem Fall frei Haus zu verschicken. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Bei begründeter Mängelrüge sind wir innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Eine Haftung für Mängelschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus zu Recht bemängelten Lieferungen oder Leistungen verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Lieferung. Hat der Auftrag Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, besteht keine Haftung für die Beeinträchtigung des weiterzubearbeitenden Erzeugnisses, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für die Qualität sind die gelieferten Muster massgebend. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Ebenso wenig können handelsübliche oder technisch bedingte Abweichung von der Qualität, der Beschaffenheit, den Massen, der Farbe usw. beanstandet werden. Jedem bedruckten Textil liegt bei der Auslieferung eine Pflegeanleitung bei. Durch unsachgemässe Pflege der Textilien entstehen Schäden am Druck. Die Garantie für solche Schäden wird ausdrücklich abgelehnt. Wir behalten uns vor, die Bearbeitung von Aufträgen nicht fortzusetzen, falls wir durch die Bearbeitung einen Beitrag zu einem Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten leisten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.

10.3 Material- und Datenbereitstellung: Vom Kunden zu liefernde Materialien sind in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern. Sie werden keiner Mengen- und Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen und Verlusten während der Verarbeitung ist eine Mehrlieferung von 5% der geplanten Menge erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Materialien sind frei von für die beschädigungsfreie Anlieferung unnötigen Umverpackungen, Folien und Umreifungsbändern so bereitzustellen, dass vor oder während der Verarbeitung keine unüblichen und unnötigen Kosten entstehen. Die Mehrkosten der Verarbeitung für falsch bzw. ungeeignet ge- oder verpackter Waren werden nach Aufwand berechnet. Restmaterial wird nach Auftragsabwicklung vernichtet, sofern der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen anderes bestimmt oder in der Beauftragung anderes festgelegt wurde. Rücksendungen werden unfrei und auf Risiko des Auftraggebers geliefert. Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferten Druckvorlagen oder Erzeugnisse nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst, insbesondere dafür, dass durch die Ausführung seiner Aufträge keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die TagZone GmbH von allen möglichen Ansprüchen Dritter aufgrund solcher Rechtsverletzungen freizustellen. 

10.4 Eigentum und Urheberrecht: Sämtliche von uns gefertigten Druckunterlagen, Entwürfe, Reproduktionen, Drucksiebe, Klischees usw. bleiben unser Eigentum, sofern für die Anfertigung keine besondere Vergütung vereinbart wurde. Ebenso bleibt uns das allgemeine Urheber- oder sonstige Schutzrechte an von uns entworfenen, gestalteten oder umgestalteten Motiven, Schriftsätzen oder sonstigen Zeichen, sofern mit dem Auftraggeber keine abweichenden schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wird uns für einen Druck- oder sonstigen Auftrag vom Auftraggeber ein Motiv, Logo oder sonstiges Zeichen oder Werk zur Verfügung gestellt, übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass der Auftragsausführung keine Rechte Dritter entgegenstehen; von allen Ansprüchen Dritter hat er uns freizustellen.

11. Datenschutz

11.1. Bei allen Besuchen der Internetseite www.tagzone.ch gilt unsere Datenschutzerklärung.

12. Unwirksamkeit

12.1. Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

13. Rechtswahl

13.1. Die Geschäftstätigkeit und somit das Verhältnis zwischen Tagzone und dem Kunden basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht.

14. Gerichtsstand

14.1. Bei Streitigkeiten gilt das für Sirnach TG zuständige Gericht als ausschliesslicher Gerichtsstandort.

 

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